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   BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94   

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https://dejure.org/1995,4200
BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 (https://dejure.org/1995,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 (https://dejure.org/1995,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1995 - 1 BvR 1420/94 (https://dejure.org/1995,4200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs - Mietverhältnis - Ausgangsverfahren - Mutter - Zimmer mit Bad - Gründung eines Hausstands - Kulturelles Leben der Großstadt - Wohnung - Einfamilienhaus - Altenheim - Pflegeheim - Finanzierung - Räumung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 392
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94
    Vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz (BVerfGE 79, 292 [305]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94
    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 [146 f.] m.w.N.).
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Vom Vorliegen derartiger Umstände, die den Schluss auf eine verfassungsrechtlich relevante Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zulassen, ist auszugehen, wenn ein Fachgericht in seinen Entscheidungsgründe auf den wesentlichen Kern des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens ein Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung ist, es sei denn, das Vorbringen war nach dem Rechtsstandpunkt des Fachgerichts unerheblich oder der Tatsachenvortrag der Partei offensichtlich unsubstantiiert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, WuM 1991, 146 f.; NJW-RR 1993, 383; WuM 1995, 140 f.; NJW 1998, 2583 f.).

    Namentlich gilt dies für das Bestreiten des Selbstnutzungswunsches eines Eigenbedarf geltend machenden Vermieters als innere Tatsache (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).

    Insofern ist selbst ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig und wirksam (BVerfG, NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).

  • LG Berlin, 21.11.2018 - 65 S 142/18

    Eigenbedarfskündigung: Nutzung einer weit unter Standard liegenden Stadtwohnung

    Eine Ausnahme gilt nach § 138 ZPO nur, wenn die Vermutung aufs Geradewohl, d. h. "ins Blaue hinein" abgegeben worden ist (BVerfG NJW 1990, 3259; NJW-RR 1995, 392; jew. nach beck-online; BGH, Urt. v. 04.03.2015, a.a.O., Rn. 15; BeckOK MietR/Siegmund, 10. Ed., Stand 01.12.2017, BGB § 573 Rn. 32ff, beck-online).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00

    Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren;

    Das Gericht muß sämtliche von dem Mieter geltend gemachten Gesichtspunkte zur Kenntnis nehmen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, und sich mit ihnen auseinandersetzen, soweit sie entscheidungserheblich sind (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1995 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392).

    "Das Fachgericht muß sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen." (BVerfG, Beschluß vom 30.06.93 - 2 BvR 459/93 -, NJW 93, 2165; BVerfG, Beschluß vom 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392 m.w.Nw.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG reicht es aus, daß gem. § 538 Abs. 4 ZPO der Beschwerdeführer sich auf ein bloßes Bestreiten zurückziehen kann, wenn die Umzugsabsicht vom Kläger nicht, "etwa unter Heranziehung von Indiztatsachen konkret geschildert" wird (BVerfG, Beschluß vom 13.01.95 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392).

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Das Fachgericht, das mit einem Räumungsprozess wegen Eigenbedarfs befasst ist, muss daher sämtlichen vom Mieter geltend gemachten Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1995 - 1 BvR 1420/94 - NJW-RR 1995, 392 ).

    Da sich die übergangene Behauptung auf eine innere Tatsache - den ernsthaft verfolgten Wunsch zur Eigennutzung bzw. die Motivation zur Überlassung der Wohnung im Sommer 1995 - bezog, musste das Gericht dem Vorbringen und Beweisantrag der Beschwerdeführer selbst dann nachgehen, wenn die von ihnen aufgestellte Behauptung auf einer Vermutung beruht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 392 ; Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 - NJW 1990, 3259 ).

  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen

    Bei der Beurteilung einer Eigenbedarfskündigung muss das Gericht sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, denn vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz (BVerfG, NJW-RR 1995, 392 f.).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Ein Eingehen des Landgerichtsauf den Vortrag der Beschwerdeführerin zu dem Kinderwunsch der Vermieterin wäre aber umso erforderlicher gewesen, als dasFachgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sämtlichen vomMieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen muss, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermietersbegründen, da vorgeschobene Kündigungen keinen Schutz verdienen (Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - Rn. 17; vgl.zum Bundesrecht: BVerfG NJW-RR 1995, 392 ).
  • LG Berlin, 22.06.2016 - 65 S 386/15

    Eigenbedarfskündigung: Vorgeschobener Selbstnutzungswille bei zeitgleichen

    Eine Ausnahme gilt nach § 138 ZPO nur, wenn die Vermutung aufs Geradewohl, d. h. "ins Blaue hinein" abgegeben worden ist (BVerfG NJW 1990, 3259; NJW-RR 1995, 392; BGH, Urt. v. 04.03.2015, a.a.O., Rn. 15; BeckOK MietR/Siegmund, 4. Ed., BGB § 573 Rn. 34, beck-online).
  • OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01

    Sofortiges Anerkenntnis bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

    Nach überwiegender Ansicht liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (so etwa OLG Braunschweig, OLGR 1998, 347; OLG Celle, OLGR 1997, 276; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Köln, OLGR 1999, 130 f.; OLG Schleswig, OLGR 1998, 59 f.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, § 93 Rn. 4; a.A. z.B. OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 392 ff.; Meiski, NJW 1993, 1904 ff.; alle jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 08.03.2018 - 65 S 199/17

    Mietrecht: Anforderungen an die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines

    Eine Ausnahme gilt nach § 138 ZPO nur, wenn die Vermutung aufs Geradewohl, d. h. "ins Blaue hinein" abgegeben worden ist (BVerfG NJW 1990, 3259; NJW-RR 1995, 392; jew. nach beck-online; BGH, Urt. v. 04.03.2015, a.a.O., Rn. 15; BeckOK MietR/Siegmund, 10. Ed., Stand 01.12.2017, BGB § 573 Rn. 32ff, beck-online).
  • LG Berlin, 15.02.2017 - 65 S 232/16

    Eigenbedarfskündigung: Überprüfung des Nutzungswunsches des Vermieters anhand

    Eine Ausnahme gilt nach § 138 ZPO nur, wenn die Vermutung aufs Geradewohl, d. h. "ins Blaue hinein" abgegeben worden ist (BVerfG NJW 1990, 3259; NJW-RR 1995, 392; BGH, Urt. v. 04.03.2015, a.a.O., Rn. 15; BeckOK MietR/Siegmund, 6. Ed., Stand 15.11.2016, BGB § 573 Rn. 34, beck-online).
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